Jubiläumszuwendung
Zum Thema Jubiläumszuwendung hat es in jüngster Zeit Irritationen gegeben, die wir mit dieser Mitgliederinfo aus dem Wege räumen wollen. Die Jubiläumszuwendung wird laut Drucksache des Landtages, ab 01.Mai 2011, also rückwirkend gezahlt. Sie wird wieder für 25, 40 und 50 Jahre im Landesdienst gezahlt. Zur näheren Erklärung habe ich euch unten einen Link zu der Drucksache des Landtages bei gefügt, hier ein kleiner Auszug: Änderung der Jubiläumsverordnung Artikel 7 Änderung der Jubiläumsverordnung 1 der Jubiläumsverordnung vom 28. Februar 2018 (GVOBl. Schl.-H. S. 74) wird wie folgt geändert: unverändert Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) Die Worte „und bei Vollendung einer Jubiläumsdienstzeit von 40 Jahren und 50 Jahren“ werden…
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