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Der Bund der Strafvollzugsbediensteten vertritt, unter dem Dach des DBB, bundesweit die Interessen der 38 000 Bediensteten im Justizvollzug. Er ist mit rund 25.000 Mitgliedern die größte gewerkschaftliche Organisation der Beschäftigten im Justizvollzug der Bundesrepublik Deutschland. Besonders wegen der seit 01. Januar 2008 veränderten Länderkompetenzen ist eine länderübergreifende Zusammenarbeit der BSBD Landesbünde notwendig.

Der BSBD

  • vertritt die berufspolitischen, rechtlichen sozialen und wirtschaftlichen Belange der Anwärterinnen und Anwärter, Aktiven und Ehemaligen, wozu er sich aller gesetzlich zulässigen gewerkschaftlichen Mittel bedient
  • vertritt die Belange der Justizvollzugsbediensteten in den Medien
  • steht mit hoher Fachkompetenz im permanenten Kontakt mit allen wesentlichen Entscheidungsträgern der Politik
  • ist ehrenamtlich organisiert und mit den Problemen der Vollzugsbediensteten und des Vollzugsalltags bestens vertraut
  • hält alle fünf Jahre einen Gewerkschaftstag ab, bei dem die gewerkschaftliche Richtung für die folgenden Jahre festgelegt wird
  • widmet sich mittels Experten bei Bedarf besonderen Aufgabenstellungen
  • bekennt sich ausdrücklich zum geltenden Streik- und Schlichtungsrecht für Arbeitnehmer
  • unterstützt und fördert die Zusammenarbeit der Ortsvereine
  • ist in der Erfüllung seiner Aufgaben, Ziele und Beschlüssen parteipolitisch und konfessionell neutral
  • setzt sich für die stetige Fortentwicklung von justizvollzugsrechtlichen Regelungen ein
  • fördert das kollegiale Miteinander aller Mitglieder
  • gestaltet und unterstützt wirkungsvoll die Arbeit der Personalräte
  • lehnt Privatisierungsbestrebungen im Justizvollzug nachdrücklich ab

BSBD Erfolge in seiner über 50-jährigen bundesweiten gewerkschaftspolitischen Arbeit

Der BSBD hat in seiner über 50-jährigen Geschichte eine Vielzahl von gewerkschaftlichen Erfolgen für die Bediensteten des Justizvollzuges erzielt; so unter vielen anderen:

  • Überführung des allgemeinen Justizvollzugsdienstes vom einfachen in den mittleren Dienst
  • Anhebung des Eingangsamtes im mittleren Verwaltungsdienst
  • Anhebung des Eingangsamtes im Allgemeinen Justizvollzugs- und Werkdienst
  • Deutliche Verbesserungen bei Eingruppierungen, Aufstiegs- und Beförderungsmöglichkeiten
  • Anhebung der Beförderungsobergrenzen
  • Überleitung der Spitzenämter, von den einzelnen Laufbahnen, in die jeweils nächst höhere Laufbahngruppe
  • Gewährung von Stellenzulagen
  • Ruhegehaltsfähigkeit von Zulagen
  • Besondere Altersgrenze für den Allgemeinen Vollzugs-, Werk- und Krankenpflegedienst
  • Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit für Schichtdienstleistende

Der BSBD ist angeschlossen